Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß?
Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag verstößt nicht gegen "höherrangige verfassungsrechtliche Vorgaben". Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für Haushalte, die weder über ein Radio noch über ein Fernsehgerät verfügen, der 17,98 Euro pro Monat zu zahlende Beitrag genauso hoch ist wie für Haushalte mit mehreren solcher Geräte. Es trifft auch nicht zu, dass der Beitrag eine "Steuer" sei. Denn Merkmal einer Steuer ist es, dass eine konkrete Gegenleistung nicht geliefert wird.
VG Minden, Urteil vom 19.11.2014 – Az. 11 K 2865/13
Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Abgaben- und Gebührenrecht