Rücksichtnahmegebot: Anleinpflicht für Hunde
Die Hundehalterpflicht, Hunde nur angeleint auf dem Gelände und im Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft auszuführen, folgt bereits aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot zwischen den Wohnungseigentümern. Es bedarf nicht erst eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses.
AG München, Urteil vom 21.03.2013 – Az. 484 C 18498/12
Kategorie: MIETRECHT , Tierhaltung , WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum