Rückgabe der Kaution beim Erwerb der eigenen Mietwohnung in der Zwangsversteigerung
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - Az. VIII ZR 189/09
Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , ZWANGSVERSTEIGERUNG/ -VERWALTUNG