Rückforderungsanspruch bei Kostenmiete inkl. Betriebskosten

Preisrechtswidrig in der Durchschnittsmiete enthaltene Betriebskosten kann der Mieter zurückfordern. Der Vermieter ist über die Zusammensetzung der Kostenmiete auskunftspflichtig.

AG Gummersbach, Teilurteil vom 25.09.1997 - Az. 2 C 279/97

Kategorie: MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten