Risiko fehlgeschlagener Kleinreparatur

Eine wirksame Kleinreparaturklausel verpflichtet den Mieter gleichwohl nicht zur Übernahme der Kosten, wenn der Vermieter eine Reparatur in Auftrag gegeben hat und diese Reparatur erfolglos war.

Die kl. Vermieterin nimmt die bekl. Mieterin aufgrund einer Kleinreparaturklausel (Reparaturen bis 100 DM, maximal 5 % der Jahresgrundmiete jährlich) auf Zahlung von 69,40 DM in Anspruch. Diesen Betrag berechnete ein Elektriker, der im Auftrag der KI. erfolglos versuchte, das Ausströmen von Luft aus der Steckdose im Badezimmer der Mieterin zu unterbinden. Die Klage hatte keinen Erfolg.

AG Konstanz, Urteil vom 29.08.1997 - Az. 4 C 409/97

Kategorie: MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung