Renovierungspflicht für Einbaumöbel nicht formularmäßig vereinbar
Eine Formularklausel, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung im Rahmen der auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturlast auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 17.11.2015 – Az. 67 S 359/15
Kategorie: MIETRECHT , Schönheitsreparaturen