Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt
Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
OLG Rostock, Beschluss vom 23.12.2015 – Az. 3 U 56/15
Kategorie: Allgemeines zum öffentlichen Recht , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT