Rechtsmittelbelehrung: Auf Vertretungszwang muss nicht hingewiesen werden
- Eine Rechtsmittelbelehrung muss nicht zwingend über den gesetzlichen Vertretungszwang belehren.
- Mangelnde Rechtskenntnisse - wie hier über den Vertretungszwang beim Oberverwaltungsgericht - können die Versäumung einer gesetzlichen Frist grundsätzlich nicht entschuldigen, da sich der Betroffene in geeigneter, zuverlässiger Weise über die Rechtslage informieren kann.