Rauchen gehört zu allgemeinen Lebensführung

Vermieter sind nicht berechtigt, ihren stark rauchenden Mietern die Zahl der konsumierten Zigaretten vorzuschreiben, da Mietverhältnisse dem Mieter einen Freiraum für seine Lebensführung gewähren und somit die mit dem Rauchen verbundenen Ablagerungen an Tapeten und Teppichen zu tolerieren sind.

LG Köln, Urteil vom 19.08.1998 - Az. 9 S 188/98

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , Mietvertrag