Räumungsverfügung gegen Dritte

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntniserlangung vom Besitzerwerb eines Dritten als Voraussetzung einer einstweilige Verfügung zur Räumung von Wohnraum durch Dritte gemäß § 940 a Abs. 2 ZPO ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz.

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18.04.2016 – Az. 16 S 151/15

 

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Prozessrecht