Räumungsklage gegen „Unbekannt“?

Eine Räumungsklage gegen "Unbekannt" ist nur zulässig, wenn die Partei nach räumlichen und zeitlichen Kriterien feststeht und es sich nicht um einen wechselnden Personenkreis handelt.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.02.1995 - Az. 5 W 24/95

Kategorie: MIETRECHT , Prozessrecht