Prozessstandschafter des Verwalters

Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden.

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - Az. V ZR 145/10

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Prozessrecht