Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei unvollständiger Maklerleistung

  1. Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers kann ausnahmsweise auch bei unvollständiger Maklerleistung (Nichtnennung von Namen und Anschrift des Verkäufers) entstehen.
  2. Ersichtlich wahrheitswidriger Parteivortrag ist unbeachtlich.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2018 - Az. 19 U 179/17

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , MAKLERRECHT