Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei unvollständiger Maklerleistung
- Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers kann ausnahmsweise auch bei unvollständiger Maklerleistung (Nichtnennung von Namen und Anschrift des Verkäufers) entstehen.
- Ersichtlich wahrheitswidriger Parteivortrag ist unbeachtlich.