Parabolantenne auf gemeinschaftlicher Gartenfläche

Das Aufstellen einer Parabolantenne auf der genutzten gemeinschaftlichen Gartenfläche der Wohnanlage ist dem (ausländischen) Mieter einer Wohnung nicht aus Gründen seines Informationsrechts zu genehmigen.

AG Köln, Urteil vom 26.03.1998 – Az. 222 C 553/97

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht