Optische Beeinträchtigung durch Parabolantenne/Verweis auf Internetradio

Überragt die vom Mieter auf dem Balkon der Wohnung aufgestellte Parabolantenne das Balkongeländer und ist sie aus größerer Entfernung gut sichtbar, ist eine optische Beeinträchtigung des Miethauses gegeben.

Der ausländische Mieter kann zum Empfang von Rundfunk-Heimatsendern in Augsburg auf die Nutzung des Internets verwiesen werden.

AG Augsburg, Urteil vom 26.07.2011 – Az. 25 C 623/11

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht