Nutzungsentschädigung: gesamtschuldnerische Haftung des ausgezogenen Mitmieters
- Für die Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung hat auch derjenige Mieter einer Mietergemeinschaft aufzukommen, der die Wohnung bereits geräumt hat.
- Das Verkleben von dunkelbrauner Mustertapete sowie die Wandbearbeitung in orangefarbener Wischtechnik stellen eine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar und führt zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Sachbeschädigung.