Notwendige Streitgenossenschaft bei Wohnungseigentümern
Im Rechtsstreit auf Übernahme einer Baulast sind beklagte Wohnungseigentümer notwendige Streitgenossen, es sei denn, die Baulast berührt nur die aus dem Sondereigentum fließen den Befugnisse.
BGH, Urteil vom 26.10.1990 - Az. V ZR 105/89
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , ALLGEMEINES PROZESSRECHT