Notleitungsrecht durch Gebäude?
Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen (Aufgabe von Senat, Urteil vom 10.06.2011 – Az. V ZR 233/10, GE 2011, 1365 Rn. 12).