Nichtöffentlichkeit der WEG-Versammlungen
- Ein planmäßiger Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit einer WEG-Versammlung führt auch dann zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse, wenn die Anwesenheit Dritter weder vor noch in der Versammlung gerügt wird.
- Bei einem planmäßigen Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit kommt es nicht darauf an, ob sich eine Ursächlichkeit des Verstoßes für das Abstimmungsergebnis feststellen lässt.
AG Nordhorn, Urteil vom 15.06.2011 – Az. 3 C 1506/10
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung