Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln

  1. Laub- und Nadelbefall durch einen Baum auf einem Nachbargrundstück ist als sozialadäquat hinzunehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung einer Ausgleichsrente besteht nicht.
  2. Herüberragende Zweige sind dagegen zu beseitigen (hier bejaht für eine Lärche), sofern nicht eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, was vom Eigentümer des Baumes unter Beweisantritt vorzutragen ist.

LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2010 - Az. 3 O 140/10

Kategorie: ALLGEMEINES GRUNDSTÜCKSRECHT , NACHBARSCHAFTSRECHT