Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln
- Laub- und Nadelbefall durch einen Baum auf einem Nachbargrundstück ist als sozialadäquat hinzunehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung einer Ausgleichsrente besteht nicht.
- Herüberragende Zweige sind dagegen zu beseitigen (hier bejaht für eine Lärche), sofern nicht eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, was vom Eigentümer des Baumes unter Beweisantritt vorzutragen ist.