Modernisierungsmieterhöhung: Abzug des Instandsetzungskostenanteils muss nachvollziehbar sein
Eine Modernisierungsmieterhöhung genügt nicht den Vorgaben des § 559b BGB und ist formell unwirksam, wenn sie nicht nachvollziehbar darlegt, welcher Anteil von den umgelegten Kosten vorab als Instandsetzungskosten abgezogen worden ist.
AG Charlottenburg, Urteil vom 03.05.2017 – Az. 227 C 214/16
Kategorie: MIETRECHT , Modernisierung und Mieterhöhung (§§ 555b, 559 ff. BGB)