Modernisierungsbegriff im Wohnungseigentumsrecht

Die von §22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.

BGH, Urteil vom 18.02.2011 - Az. V ZR 82/10

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Instandsetzung/Instandhaltung/Modernisierung