Mietmangel: unzureichend vermauerte Wandöffnung
- Eine unzureichend vermauerte Wandöffnung, die den Einbruch in ein vermietetes Ladenlokal erleichtert, kann einen Mangel der vermieteten Räume darstellen.
- Zu den Voraussetzungen der Anzeigepflicht des Mieters nach § 536 c Abs. 1 BGB.
BGH, Urteil vom 07.06.2006 - Az. XII ZR 34/04
Kategorie: MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung , Gewerberaummietrecht