Mietmangel: unzureichend vermauerte Wandöffnung

  1. Eine unzureichend vermauerte Wandöffnung, die den Einbruch in ein vermietetes Ladenlokal erleichtert, kann einen Mangel der vermieteten Räume darstellen.
  2. Zu den Voraussetzungen der Anzeigepflicht des Mieters nach § 536 c Abs. 1 BGB.

BGH, Urteil vom 07.06.2006 - Az. XII ZR 34/04

Kategorie: MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung , Gewerberaummietrecht