Mieterzuschüsse für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen
Ist ein Mieter aufgrund der Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsklausel nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, kann er Mietzahlungen, die zur Bildung von Rückstellungen für Schönheitsreparaturen verwendet wurden, zurückfordern.
LG Wiesbaden, Urteil vom 15.03.2013 – Az. 3 S 127/12
Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag , Schönheitsreparaturen