Mieterhöhungsverfahren nach Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung

Wird die zwischen einem Vermieter und einem Mieter in einer Haustürsituation geschlossene Modernisierungsvereinbarung von dem Mieter wirksam widerrufen, schuldet der Mieter nicht allein schon wegen der durch die nachfolgende Modernisierungsmaßnahme eingetretenen Steigerung des bisherigen Wohnwerts einen Wertersatz in Gestalt einer nunmehr höheren Miete. Dazu bedarf es vielmehr einer - lediglich für die Zukunft wirkenden - Nachholung des gesetzlichen Verfahrens zur Mieterhöhung bei Modernisierung.

BGH, Urteil vom 17.05.2017 – Az. VIII ZR 29/16

Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)