Mieterhöhung: Sachverständigengutachten muss Bestandsmieten berücksichtigen
Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten ohne die Heranziehung konkreter Vergleichswohnungen im selben Ort, sondern allein durch die Feststellung von Angebots- und Neuvermietungsmieten ohne Berücksichtigung von Bestandsmieten entspricht selbst dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn von den festgestellten Mieten Abschläge vorgenommen wurden.
LG Kiel, Urteil vom 22.01.2014 - Az. 7 S 68/13
Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)