Mieterhöhung bei gleichbleibender Vergleichsmiete?
Einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB steht nicht entgegen, dass die Ausgangsmiete unter der - seit Vertragsbeginn unveränderten - ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (Fortführung von BGH, Urteil vom 06.07.2005 - Az. VIII ZR 322/04, NJW 2005, 2521).