Mieterhöhung: Anforderungen an ein Sachverständigengutachten
Ein wirksames Mieterhöhungsverlangen ist nicht gegeben, wenn es sich zur Begründung auf ein Sachverständigengutachten stützt, welches lediglich die Neuvertragsmieten der letzten Monate, nicht aber der letzten vier Jahre für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auswertet.
LG Gießen, Beschluss vom 24.01.2014 – Az. 1 S 257/13
Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)