Mieter als Hausmeister und Wartungskosten der Feuerlöscher
- Ist der Mieter als Hausmeister angestellt, ist er auf der Grundlage der mietvertraglichen Vereinbarung in die Kostenumlage der Hausmeistervergütung einzubeziehen, wenn nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Wartungskosten für Feuerlöschgeräte sind nicht als Teil der Heizkosten und mangels ausdrücklicher Bezeichnung im Mietvertrag auch nicht als sonstige Betriebskosten umlagefähig.
AG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1994 - Az. 34 C 6338/94
Kategorie: MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten , Mietvertrag