Mieter als Hausmeister und Wartungskosten der Feuerlöscher

  1. Ist der Mieter als Hausmeister angestellt, ist er auf der Grundlage der mietvertraglichen Vereinbarung in die Kostenumlage der Hausmeistervergütung einzubeziehen, wenn nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Wartungskosten für Feuerlöschgeräte sind nicht als Teil der Heizkosten und mangels ausdrücklicher Bezeichnung im Mietvertrag auch nicht als sonstige Betriebskosten umlagefähig.

AG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1994 - Az. 34 C 6338/94

Kategorie: MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten , Mietvertrag