Mehrere Kostenvoranschläge vor der Auftragsvergabe

Die Vergabe eines Auftrags zur Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums setzt in der Regel voraus, daß der Verwalter zuvor mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt hat, wobei nicht notwendig das billigste Vorrang hat.

BayObLG, Beschluss vom 20.10.1994 - Az. 2 Z BR 92/94

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum , Verwaltung/Verwalter