Mehr als 10% kleinere Wohnfläche
- Der Begriff "Wohnfläche" ist auslegungsbedürftig.
- Ist die Wohnfläche einer Dachgeschoßwohnung mehr als 10% kleiner als nach dem Werkvertrag geschuldet, so liegt hier ein Fehler vor, der den Erwerber zur Minderung der Vergütung berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.
BGH, Urteil vom 11.07.1997 - Az. V ZR 246/96
Kategorie: BAU- UND ARCHITEKTENRECHT , KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN