Lärmbelästigung durch High Heels

Das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit Schuhen mit harten Absätzen unterfällt in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Es ist zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2009 - Az. 316 S 14/09

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht