Kündigung wegen Zahlungsverzugs trotz irriger Annahme eines Minderungsrechts
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25.10.2006 – Az. VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35).