Kostenmiete: Rückerstattung überhöhter Miete
Soweit die Mietpreisvereinbarung über die preisgebundene Mietwohnung überhöht ist, ist der Vermieter als Verfügungsberechtigter zur Erstattung an den Mieter verpflichtet.
Die Vertragsmiete wird nicht dadurch vollständig wirksam, daß die Wohnungsbindung endet.
Gegen den Erstattungsanspruch kann der Vermieter nicht einwenden, der Mieter sei nicht wohnberechtigt gewesen.
Ein Zurückbehaltungsrecht mit der Begründung, der Mieter schulde Schönheitsreparaturen, ist wegen fehlender Konnexität der Ansprüche ausgeschlossen.