Kontenführung in der WEG

Die Führung eines offenen Treuhandkontos für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2014 – Az. 16 S 46/14

 

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Verwaltung/Verwalter