Kontenführung in der WEG
Die Führung eines offenen Treuhandkontos für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2014 – Az. 16 S 46/14
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Verwaltung/Verwalter