Kleingartenpachtvertrag: Unzulässiger Bau eines Baumhauses auf einer gepachteten Kleingartenparzelle; Verwirkung des Beseitigungsanspruchs
Ein Baumhaus ist eine bauliche Anlage, die in einer Kleingartenkolonie der Erlaubnis des Verpächters bedarf.
Der Beseitigungsanspruch ist nicht verwirkt, wenn das Baumhaus zwar in den jährlichen Begehungen nicht beanstandet wurde, der Pächter aber wegen der angenommenen Duldung keine zusätzlichen Dispositionen wie Ausbau oder Renovierung des Baumhauses getroffen hatte.