Kindertagespflege: 2-3 Pflegekinder zulässig!

Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung führt eine Kindertagespflege mit lediglich zwei bis drei Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen der Miteigentümer.

AG Bonn, Urteil vom 25.01.2018 – Az. 27 C 111/17

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM