Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Funkrauchwarnmelder

Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Mieters durch den vermieterseitigen Einbau eines Funkrauchwarnmelders, welcher – mit erheblichem technischen Aufwand und entsprechender krimineller Energie – theoretisch so manipuliert werden könnte, dass er Bewegungsprofile der in der Wohnung befindlichen Personen erstellen oder in der Wohnung geführt Gespräche aufzeichnen könnte.

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2015 – Az. 1 BvR 2921/15

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht