Keine Pflicht des Vermieters zu regelmäßigen Genealinspektion (Hier: E-Chek)

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.

BGH, Urteil vom 15.10.2008 - Az. VIII ZR 321/07

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht