Keine Anwendbarkeit des § 940a Abs. 2 ZPO auf Gewerberaummietverhältnisse

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung von vermietetem Gewerberaum durch einen Dritten, der im Besitz der Mietsache ist, kann nicht auf eine entsprechende Anwendung von § 940a Abs. 2 ZPO gestützt werden.

OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014 – Az. 2 W 237/14

Kategorie: MIETRECHT , Prozessrecht