Kein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht insolvenzfest angelegter Kaution

In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.

BGH, Urteil vom 13.12.2012 – Az. IX ZR 9/12

Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag , ZWANGSVERSTEIGERUNG/ -VERWALTUNG