Kein Vollstreckungsschutz bei unbekannten Untermietverhältnissen
Bei einem gegen den Hauptmieter erstrittenen Räumungstitel darf der Vermieter die Zwangsvollstreckung auch gegen Dritte betreiben, wenn der Untermietvertrag ohne Anzeige und Genehmigung des Vermieters abgeschlossen und der Vermieter auch im Räumungsprozess auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurde.
LG Hannover, Beschluss vom 12.11.2014 – Az. 8 T 46/14
Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Prozessrecht