Kein Versicherungsschutz aus Hausratsversicherung beim Diebstahl im Gartenhaus
Werden aus einem Gartenhaus Gartengeräte entwendet, so ist dieser Schadensfall nicht von der Hausratsversicherung für die Wohnung umfasst.
Zwar umfasst die Hausratsversicherung auch Gegenstände, die vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert werden. Gartengeräte werden aber nicht vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert.