Kein Regressverzicht bei grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall
Reguliert eine Gebäudeversicherung einen Schaden, der durch eine von einem Wohnungsmieter fahrlässig herbeigeführte Butangasexplosion entstand, kann sie die Hälfte der Versicherungsleistung von der Haftpflichtversicherung des Mieters ersetzt verlangen.
Dies gilt aber dann nicht, wenn die Explosion grob fahrlässig herbeigeführt wurde.