Kein Kündigungsrecht bei verspäteter Mietzahlung durch Jobcenter
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.
BGH, Urteil vom 21.09.2009 - Az. VIII ZR 64/09 (= WM 2009, 736)
Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses