Kein Honorar bei vorhersehbaren Finanzierungsproblemen

Vermittelt ein Makler einem Kunden ein 320.000,- Mark teures Haus, obwohl dieser lediglich 1.400,- Mark brutto pro Monat verdient, so muß er ihm sein Honorar zurückzahlen, weil vorhersehbar war, daß das Finanzierungskonzept nicht aufgehen konnte und er ihm vom Kauf hätte abraten müssen.

OLG Dresden, Urteil vom 16.10.1996 - Az. 8 U 808/96

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , MAKLERRECHT