Kautionsrückzahlung an einen BGB-Gesellschafter

Nach Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und mehreren Mietern als einer BGB-Gesellschaft, die sich nun im Abwicklungsstadium befindet, kann ein Mieter auch den Kautionsrückzahlungsanspruch seiner Mitmieter geltend machen, wenn sie diesen an ihn abgetreten haben.

AG Hamburg, Beschluss vom 27.03.1997 - 37b C 711/96 (= WM 1997/435)

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses