- Bei einer als Kaufvertrag bezeichneten Vereinbarung über den Erwerb einer noch zu modernisierenden Altbauwohnung handelt es sich um einen Bauträgervertrag.
- Auf einem Bauträgervertrag über den Erwerb und die Modernisierung einer Altbauwohnung finden die Vorschriften über die finanzielle Abwicklung in § 3 Abs. 2 MaBV entsprechend Anwendung.
- Die auf Neubauten zugeschnittenen Raten sind mit der Maßgabe auf Altbauten entsprechend anzuwenden, dass der danach zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen mit Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 MaBV entgegengenommen und der Kaufpreis entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 MaBV in bis zu sieben zulässigen Raten nach Bauablauf zusammengestellt werden kann.
- Eine zu modernisierende Altbauwohnung ist solange nicht "vollständig fertig gestellt", wie Mängel feststellbar sind.
Kategorie:
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
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