Jederzeit sofort Warmwasser?
- Es obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft, Gebrauchsregelungen (hier: über den Betrieb einer Zirkulationspumpe) nach eigenem Ermessen zu treffen.
- Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft von diesem Ermessen im Beschlusswege Gebrauch gemacht und ist der Beschluss unanfechtbar geworden, setzt ein Anspruch auf abweichende Gebrauchsregelung (ohne Kostenübernahme) voraus, dass der bestandskräftige Beschluss nichtig ist.