Insolvenzverwalterpflicht bei Massenunzulänglichkeit
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - Az. IX ZR 220/09
Kategorie: ZWANGSVERSTEIGERUNG/ -VERWALTUNG , WOHNUNGSEIGENTUM , Kostentragung/-verteilung