Insolvenzverwalterpflicht bei Massenunzulänglichkeit

Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - Az. IX ZR 220/09

Kategorie: ZWANGSVERSTEIGERUNG/ -VERWALTUNG , WOHNUNGSEIGENTUM , Kostentragung/-verteilung